ALLGEMEINE GESCHÄFTS -BEDINGUNGEN FÜR UNSERE PARTNER UND GASTRONOMIE -BETRIEBE

Hinweis: Bei Verwendung des Singulars ist (wenn anwendbar) immer auch die Pluralform gemeint. Bei Verwendung der maskulinen oder femininen Form ist (wenn anwendbar) immer auch die jeweils andere Form gemeint.

 

1. Allgemeines

ORDA by GastroSoft GmbH, Siemesdyk 64, 47807 Krefeld, Deutschland (nachfolgend „ORDA“) stellt eine Plattform zur Vermittlung von Bewirtungsleistungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit dem Konsum von Speisen und Getränken (nachfolgend „Restaurantangebote“) von mit ORDA zusammenarbeitenden Restaurants, Bars oder sonstigen gastronomischen Einrichtungen (nachfolgend „Sie“ oder „Partnerrestaurant“) zur Verfügung, welche über die Verwendung einer hierfür bestimmten Anwendungssoftware (nachfolgend „Applikation“ oder „App“) für mobile Endgeräte (Smartphones und Tabletcomputer) und/oder entsprechende Internetseiten (beispielsweise https://www.orda-app.com/) genutzt wird („Applikation“, „App“ und die Website https://www.orda-app.com/ nachfolgend als „Portal“ zusammengefasst). Nutzer des Portals (nachfolgend „Kunden“) können über das Portal Restaurantangebote innerhalb der Lokalitäten eines Partnerrestaurants bestellen und bezahlen sowie je nach Partnerrestaurant auch Restaurantangebote außerhalb der Lokalitäten des Partnerrestaurants zur Abholung vorbestellen. Dabei entsteht ein Vertrag über die Restaurantangebote ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partnerrestaurant. Die Bestellung und die Bezahlung über das Portal sowie die Auslieferung der Bestellung durch das Partnerrestaurant erfolgen – wenn nicht ausdrücklich anders im Portal beschrieben – innerhalb des gastronomischen Bereiches (wie durch das Partnerrestaurant definiert). ORDA bietet selbst keine Restaurantangebote an und betreibt keine Restaurants. ORDA ist auch nicht verantwortlich für die auf der Website des Partnerrestaurants und/oder innerhalb des Portals aufgeführten Restaurantangebote des Partnerrestaurants.

2. Geltungsbereich dieser AGBs

2.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen von ORDA, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung und dem Betrieb des Portals für die Restaurantangebote des jeweiligen Partnerrestaurants stehen. Diese AGB gelten nur, wenn das Partnerrestaurant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2.2. Diese AGB ergänzen die zwischen ORDA und dem Partnerrestaurant im ausgefüllten Fragenkatalog unter der Bezeichnung „Partnervertrag“ getroffenen Vereinbarungen (nachfolgend „Partnervertrag“). Die Bedingungen des Vertragsverhältnisses zwischen ORDA und dem Partnerrestaurant bestimmen sich nach dem ausgefüllten und unterzeichneten Partnervertrag sowie diesen AGB. Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen gelten die im Partnervertrag getroffenen Vereinbarungen vor diesen AGB.

2.3. Für das Vertragsverhältnis zwischen ORDA und dem Partnerrestaurant gelten ausschließlich diese AGB und der jeweilige Partnervertrag. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern nicht ORDA ihrer Geltung ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt hat. Eines gesonderten Widerspruchs oder Hinweises auf die ausschließliche Geltung dieser AGB bedarf es nicht. Auch vorbehaltliche Leistungen durch ORDA stellen keine konkludente Zustimmung zu abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

2.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der bei Abschluss des Partnervertrages mitgeteilten Fassung. ORDA ist berechtigt, einzelne, mehrere oder sämtliche Bestimmungen dieser AGB zu ändern. Die Änderungen werden dem Partnerrestaurant mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung der AGB mitgeteilt. Sofern das Partnerrestaurant den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert.

3. Vertragsschluss und Laufzeit

3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen ORDA und dem Partnerrestaurant kommt mit Unterzeichnung des Partnervertrages durch beide Parteien zustande.

3.2. Der Partnervertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern der Partnervertrag keine abweichenden Regelungen enthält.

4. Hard- und Software, erstmalige Einrichtung und Einrichtungsgebühren

4.1. Für die Nutzung der von ORDA unter Ziffer 5. näher bezeichneten und definierten Services ist die Einrichtung der hierfür erforderlichen Hard- und Software in der Lokalität des Partnerrestaurants notwendig. Sofern im Partnervertrag nicht abweichend geregelt, stellt ORDA dem Partnerrestaurant die für die Nutzung der Services erforderliche Hard- und Software grundsätzlich gegen Kaution (s. nachfolgende Ziffer 4.5.) zur Verfügung. Einzelne Hardwarekomponenten sind jedoch seitens des Partnerrestaurants käuflich zu erwerben (beispielsweise Lokalisierungssensoren und ggfls. speziell auf das Partnerrestaurant zugeschnittene Marketingunterlagen). Auf Wunsch des Partnerrestaurants übernimmt ORDA auch die Einrichtung in den jeweiligen Lokalitäten in dem Partnerrestaurant, die Kosten hierfür richten sich nach dem Partnervertrag. Andernfalls stellt ORDA dem Partnerrestaurant entsprechenden Support und Anleitungen zur eigenständigen Installation zur Verfügung. Im Falle eines aus Sicht von ORDA erforderlichen oder sinnvollen Austauschs bzw. Updates von Hard- und/oder Software ist ORDA berechtigt, diese in Absprache mit dem Partnerrestaurant durchzuführen.

4.2. Das Partnerrestaurant ist zur Mitwirkung an der Installation bzw. eines Austauschs oder Updates und zur Verfügungstellung der für die Installation der Hard- und Software benötigten Zugänge, Informationen, ggfls. auch Kennwörter, etc. verpflichtet. Dem Partnerrestaurant ist bewusst, dass eine Nutzung des Portals in seinen Lokalitäten nur möglich ist, wenn die Hard- und Software funktionsgerecht eingerichtet und seitens des Partnerrestaurants betrieben wird.

4.3. ORDA übernimmt im Rahmen der erstmaligen Einrichtung das Design des „App-Auftritts“ und die Herstellung des Werbematerials zur Auslegung in bzw. ggfls. auch außerhalb der Lokalitäten des Partnerrestaurants.

4.4. Für die erstmalige Einrichtung der Hard- und Software, das Design für die individualisierte Darstellung innerhalb der ORDA-App sowie die Herstellung von Werbematerial erhält ORDA eine Einrichtungsgebühr wie im Partnervertrag vereinbart.

4.5. Das Partnerrestaurant ist verpflichtet, mit der ihm zur Verfügung gestellten Hardware sorgsam umzugehen. Für die Zurverfügungstellung der nicht vom Partnerrestaurant gekauften Hardware leistet das Partnerrestaurant eine Kaution in Höhe des im Partnervertrag angegebenen Betrages. Dem Partnerrestaurant ist es untersagt, die von ORDA zur Verfügung gestellte Hardware an Dritte zu überlassen. Im Falle von Beschädigungen an der Hardware wird die Kaution in entsprechender Höhe verrechnet. Dies lässt weitergehende Ansprüche von ORDA nach Ziffer 11.4. unberührt.

4.6. ORDA gewährt dem Partnerrestaurant für die Laufzeit des Partnervertrages eine persönliche, weltweit gültige, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, widerrufliche und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Verwendung der von ORDA zur Verfügung gestellten Software. Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Verwendung der Software auf eine Weise, die diesen Bedingungen und den Datenschutzbestimmungen von ORDA entspricht. Nach Beendigung des Partnervertrages erlischt die Lizenz, ohne dass es hierfür einer ausdrücklichen Erklärung bedarf.

4.7. Dem Partnerrestaurant ist es untersagt, die von ORDA zur Verfügung gestellte Software zu kopieren, zu verändern, zu verteilen, zu verkaufen oder zu vermieten, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder ihren Quellcode zu extrahieren, sofern hierfür nicht eine schriftliche Einwilligung von ORDA erteilt wird.

4.8. Bei Beendigung des Partnervertrages ist die überlassene Hard- und Software unverzüglich und vollständig an ORDA zurückzugeben bzw. zu deinstallieren.

5. Leistungen von ORDA innerhalb des Portals (Die “Services”)

5.1. Das Portal bietet den Kunden die Möglichkeit, Menüinformationen des Partnerrestaurants abzurufen sowie Restaurantangebote zu bestellen und zu bezahlen (zusammenfassend die „Services“). Möglich ist die Verfügbarkeit einzelner Services, sämtlicher Services sowie eine Kombination verschiedener Services.

5.2. Welche Services in oder außerhalb („ORDA To Go“) einer Lokalität des Partnerrestaurants bestehen sollen, wird im Partnervertrag verbindlich festgelegt. Nachträgliche Änderungswünsche im Hinblick auf die einzelnen Services werden von ORDA im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren umgesetzt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt das Partnerrestaurant.

5.3. Das Portal bietet die Nutzung der Services an, wenn sich der Kunde innerhalb des gastronomischen Bereiches – wie durch das Partnerrestaurant definiert – befindet. Der Standort des Kunden wird mittels gängiger Ortungstechnologien wie beispielsweise Bluetooth-Sender (iBeacons), NFC, QR-Codes am Platz oder GPS ermittelt. Für die Benutzung des Portals durch die Kunden ist erforderlich, dass in der Lokalität des Partnerrestaurants die entsprechende Ortungstechnologie aktiviert ist sowie ggfls. die entsprechende GPS-Ortung und eine für die Kunden nutzbare Internetverbindung (z.B. freies WLan) funktionieren.

5.4. Das Portal bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Bestellungen über das Portal außerhalb des gastronomischen Bereiches – wie durch das Partnerrestaurant definiert – aufzugeben, sofern das Partnerrestaurant im Partnervertrag diese Option („ORDA To Go“) für seine Lokalität ausgewählt hat.

5.5. Sofern im Partnervertrag nicht abweichend geregelt, ist ORDA nach eigenem Ermessen berechtigt, alle oder einzelne Services ganz oder teilweise einzustellen, auszusetzen, anzupassen, zu ändern oder einzuschränken. Über Änderungen wird das Partnerrestaurant auf einem der zwischen den Parteien gängigen Informationswegen (beispielsweise telefonisch, per WhatsApp, SMS oder E-Mail) informiert.

5.6. Das Partnerrestaurant ist verpflichtet, im Rahmen seiner Kapazitäten die angebotenen Services zu nutzen, sofern nicht ausnahmsweise wichtige Gründe die Nutzung verhindern.

6. Restaurantangebote innerhalb des Portals

6.1. Die Informationen für den App-Auftritt werden seitens des Partnerrestaurants an ORDA übermittelt. Dabei hat das Partnerrestaurant auch sämtliche Informationen über Allergene und die gesetzlich erforderlichen Angaben zu kennzeichnungspflichtigen Waren, Zusatzstoffen etc. zu übermitteln. Für die im Rahmen des Portals enthaltenen Inhalte in Bezug auf Restaurantangebote des Partnerrestaurants, insbesondere die hinterlegten Menükarten einschließlich der angebotenen Speisen, Getränke und Preise, ist ausschließlich das Partnerrestaurant verantwortlich, sofern nicht Fehler bei der Eingabe der Informationen durch ORDA erfolgt sind. Das Partnerrestaurant hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte korrekt und aktuell sind.

6.2. Das Partnerrestaurant hat Änderungswünsche in Bezug auf den App-Auftritt an ORDA mindestens sieben Werktage vor Durchführung der Änderung in Text- oder strengerer Form (SMS, E-Mail oder WhatsApp reichen aus) mitzuteilen. ORDA wird diese Änderungswünsche im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zeitnah umsetzen, möglichst innerhalb einer Frist von sieben Werktagen.

6.3. Die Preise für die Restaurantangebote können für den Fall der Bestellung und/oder Bezahlung über das Portal abweichend von der regulären Preisliste sein.

6.4. Das Portal kann Empfehlungen zu bestimmten Restaurantangeboten des Partnerrestaurants (bspw. aktuelle Tagesangebote, Happy Hour-Angebote, Specials u.ä.) enthalten, sofern das Partnerrestaurant im Partnervertrag diese Option für seine Lokalität ausgewählt hat.

6.5. Der Bewirtungsvertrag und/oder ein sonstiger Vertrag über oder im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Restaurantangeboten des Partnerrestaurants kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partnerrestaurant zustande. In diesem Vertragsverhältnis ist allein das Partnerrestaurant für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise der lebensmittel- und jugendschutzrechtlichen Regelungen) verantwortlich.

7. Abwicklung der Restaurantangebote, Zahlungsverkehr

7.1. Das Portal dient lediglich als Vermittlungsinstrument und Hilfsmittel bei der Anbahnung und Abwicklung des zwischen dem Kunden und dem Partnerrestaurant zustande kommenden Vertragsverhältnisses. ORDA vermittelt zu diesem Zwecke die Bestellungen des Kunden an das Partnerrestaurant und rechnet diese im Namen und auf Rechnung des Partnerrestaurants ab. Ein Anspruch gegen ORDA auf Durchführung dieser Services besteht nicht.

7.2. Das Partnerrestaurant ist verpflichtet, die über das Portal bestellten Restaurantangebote mit mindestens der gleichen Sorgfalt und Wichtigkeit zu behandeln wie beim Servicepersonal direkt aufgegebene Bestellungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit der Waren und Wartezeit.

7.3. Bei Vorbestellungen für eine bestimmte Zeit („ORDA To Go“) gewährleistet das Restaurant die Fertigstellung der bestellten Waren zum Abholzeitpunkt.

7.4. Für Restaurantangebote, die über das Portal bestellt und bezahlt werden, agiert ORDA als eingeschränkter Inkassobevollmächtigter des Partnerrestaurants, d.h. die auf diese Weise getätigten Zahlungen der Kunden werden so behandelt, als hätten die Kunden diese direkt an das Partnerrestaurant geleistet. Die geleisteten Zahlungen werden von ORDA mithilfe eines oder mehrerer hierfür eingeschalteter Zahlungsabwickler (nachfolgend „Zahlungsabwickler“) monatlich an das Partnerrestaurant weitergeleitet. Die Verarbeitung der Zahlungen der Kunden unterliegt in Ergänzung zu diesen AGB den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sonstigen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien des Zahlungsabwicklers sowie des vom Kunden gewählten Zahlungsanbieters (beispielsweise des Kreditkarten-Ausstellers der Kunden oder von PayPal). ORDA ist nicht verantwortlich für etwaige Fehler des Zahlungsabwicklers.

8. Vergütung

8.1. Für die Bereitstellung und Durchführung der Services innerhalb des Portals erhält ORDA die im Partnervertrag vereinbarte Vergütung. Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Netto-Beträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern ein Provisionsanspruch für über das Portal bestellte und/oder bezahlte Restaurantangebote vereinbart wird, bezieht sich dieser auf den Brutto-Warenkorb inklusive Trinkgeld.

8.2. Zum Zwecke der Ermittlung des ORDA zustehenden Vergütungsanspruchs werden von der Anwendungssoftware Daten in Bezug auf die über das Portal bestellten und/oder bezahlten Restaurantangebote des Partnerrestaurants übermittelt. Das Partnerrestaurant erklärt sich ausdrücklich einverstanden sowohl mit der Übermittlung als auch der Verwertung dieser Daten zum Zwecke der Rechnungsstellung und des Nachweises für die von ORDA erbrachten Leistungen. Ebenso erklärt sich das Partnerrestaurant ausdrücklich einverstanden mit der Verwertung dieser Daten zu Analysezwecke, um dem Partnerrestaurant die Daten monatlich oder ggfls. sogar auf Tagesbasis aufbereitet präsentieren zu können.

8.3. Sofern im Partnervertrag Rabatte vereinbart wurden für den Fall, dass ein bestimmter im Partnervertrag festgelegter Prozentanteil sämtlicher Umsätze innerhalb der Lokalität des Partnerrestaurants über das Portal bestellt und/oder bezahlt werden, obliegt es dem Partnerrestaurant, ORDA den Eintritt der für den Rabatt maßgeblichen Umstände mitzuteilen. Sofern Zweifel bezüglich der erreichten Umsatzanteile bestehen, kann ORDA vom Partnerrestaurant einen anonymisierten Auszug aus dem Kassensystem anfragen. Das Partnerrestaurant muss diese Mitteilung zum Zwecke der Reduzierung der Provision innerhalb des auf den Abrechnungszeitraum (in welchem die Voraussetzungen für eine Reduzierung der Provision vorliegen) folgenden Monats machen, andernfalls können die Rabatte nicht gewährt werden. Die Erstattung der zu viel gezahlten Provision erfolgt spätestens im Rahmen der übernächsten Abrechnung, wobei der überschießende Betrag unverzinslich ist.

8.4. Die Vergütung ist auch dann geschuldet, wenn die erfolgreiche Durchführung einzelner Services aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre von ORDA liegen (bspw. instabile WLAN-Verbindung innerhalb der Lokalität).

8.5. Die Vergütung ist fällig und zahlbar mit Rechnungsstellung.

9. Geheimhaltung, Vertraulichkeit

9.1. Die Parteien sind verpflichtet, den Inhalt des jeweiligen Partnervertrages sowie alle im Rahmen der Anbahnung oder Durchführung ihrer Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragspartners Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, wirtschaftliche Verhältnisse, Kundendaten, Kennwörter (z.B. WLAN-Passwort) sowie Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind. Diese Pflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt darüber hinaus nicht, soweit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung eine Pflicht zur Offenlegung besteht.

9.2. Die Parteien belehren ihre jeweiligen Mitarbeiter sowie Dritte, die sie im Rahmen der Durchführung des Partnervertrages beauftragen, über die Geheimhaltungspflicht. Sie bewahren ihnen zur Verfügung gestellte vertrauliche Unterlagen, Geräte, insbesondere die zur Verfügung gestellte Hard- und Software, dergestalt auf, dass ein Zugang durch unberechtigte Dritte ausgeschlossen ist.

9.3. Die Daten in Bezug auf die über das Portal bestellten und bezahlten Restaurantangebote des Partnerrestaurants werden von der Anwendungssoftware automatisch an ORDA übermittelt. Die übermittelten Daten dürfen von ORDA ausgewertet und zum Zwecke der Abrechnung der von ORDA erbrachten Leistungen genutzt werden. Die Daten dürfen ferner für Auswertungen in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit, Features etc. genutzt werden.

10. Datenschutz

10.1. Die Parteien sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.

10.2. Das Partnerrestaurant ist insbesondere verpflichtet, im Hinblick auf ihm im Zusammenhang mit der Nutzung der Services bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die geltenden einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten.

11. Haftung

11.1. ORDA haftet gegenüber dem Partnerrestaurant nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet ORDA nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Partnervertrag prägt und auf die Anbieter und Kunde vertrauen dürfen.

11.2. ORDA haftet dem Partnerrestaurant gegenüber nicht für ausstehende Zahlungen der Kunden oder Schadensersatzforderungen des Partnerrestaurants gegenüber den Kunden.

11.3. ORDA haftet gegenüber den Kunden nicht für die im Portal aufgeführten Restaurantangebote, insbesondere die hinterlegten Menükarten einschließlich der angebotenen Speisen, Getränke und Preise. Ferner haftet ORDA gegenüber den Kunden nicht für die Beschaffenheit der bestellten Restaurantangebote des Partnerrestaurants, beispielsweise für Lebensmittelvergiftungen oder allergische Reaktionen der Kunden. Im Falle einer etwaigen Inanspruchnahme von ORDA durch Kunden aufgrund der Beschaffenheit der bestellten Restaurantangebote des Partnerrestaurants verpflichtet sich das Partnerrestaurant, ORDA von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.

11.4. Das Partnerrestaurant haftet für sämtliche Beschädigungen an der seitens ORDA zur Verfügung gestellten Hardware, auch wenn die Beschädigung bei leichter Fahrlässigkeit oder durch Erfüllungsgehilfen des Partnerrestaurants erfolgte.

12. Logo, Referenznennung, Eigenwerbung

12.1. ORDA darf das Partnerrestaurant auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und auf die Verwendung des Portals durch das Partnerrestaurant im Rahmen der Eigenwerbung hinweisen sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben.

12.2. Zu dem in Ziffer 12.1. genannten Zweck darf ORDA das LOGO des Partnerrestaurants auf der Homepage von ORDA und/oder in sonstigen Medien verwenden. Darüber hinaus darf das Logo zwecks Gestaltung des Auftritts des Partnerrestaurants innerhalb des Portals genutzt werden. Das Gleiche gilt für sonstige Rechte des Partnerrestaurants hinsichtlich der von ihm verwendeten Texte, Bilder, Muster, u.ä.

12.3. Das Partnerrestaurant wird ORDA innerhalb und außerhalb seiner Lokalitäten bewerben, sofern ORDA dies nicht ausdrücklich gegenüber dem Partnerrestaurant untersagt.

13. Schriftformerfordernis

Sämtliche Änderungen des Partnervertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausgenommen hiervon sind einseitige Änderungen dieser AGB durch ORDA nach Maßgabe von Ziffer 2.4. dieser AGB.

14. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von ORDA ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

15. Rechtswahl, Gerichtsstand

15.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen ORDA und dem Partnerrestaurant gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

15.2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen ORDA und dem Partnerrestaurant (einschließlich solcher über das Bestehen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses) sind in erster Instanz die Gerichte in Krefeld ausschließlich zuständig, sofern das Restaurant Kaufmann ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.

Krefeld, den 06. Juli 2022